Der Körperschaftssteuersatz auf die Gewinne eines Geschäftsjahres wurde vom Jahr 2015 an, von 26% auf 29% erhöht. (Par. 4, Artikel 1 des Gesetzes. 4334 / 2015). Es betrifft die Gewinne juristischer Personen (AG, GmbH).
Auch die Körperschaftssteuervorauszahlung für das folgende Finanzjahr hat sich auf 100% erhöht, auf die zu zahlende Steuern der Gewinne jedes Geschäftsjahres, anstatt 80%, das bis vor kurzem galt.
In der Tat gilt dieser Anstieg für die Ergebnisse der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2014. Die rückwirkende Belastung wird in der nächsten Zeit von den lokalen Finanzämtern erwartet (Abs.a, Par. 5 Artikel 1 des Gesetzes. 4334/2015).
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