Als Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsstatus mit verminderten Arbeitszeiten wird jeder Arbeitnehmer angesehen, der mit einem Vertrag oder in einem Arbeitsverhältnis arbeitet, dessen Arbeitsstunden auf Tages-, Wochen-, 15tages-, oder Monatsbasis weniger sind als die normalen Arbeitszeiten (Artikel 2 des Gesetzes 3846/2010), die in unserem Land 8 Stunden pro Tag / 40 Stunden pro Woche betragen (nach dem griechischen Arbeitstarifvertrag, der im Jahr 1984 bestimmt wurde).
Es gibt verschiedene Formen von reduzierten Arbeitszeiten wie zum Beispiel:
a) Teilzeitarbeit befristeter oder unbefristeter Dauer, mit einem Arbeitseinsatz, der geringer ist als die normale Tages-, Wochen-, 15tages-, oder Monatsarbeitszeit.
b) Beschäftigung in Form von Arbeitsplatzrotation, reduziert um einige Tage die Woche oder einige Wochen im Monat oder einige Monate im Jahr, und deren Kombination bei voller Tagesbeschäftigung.
Im ersten Fall kann die Teilzeitvereinbarung während der Einstellung des Arbeitnehmers oder während des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Auf jeden Fall muss diese schriftlich erfolgen und in der Form eines persönlichen Arbeitsvertrags.
Im zweiten Fall kann der Arbeitgeber, wenn seine Aktivitäten eingeschränkt werden, bevor er Arbeitskündigungen vornimmt, ein Arbeitsplatzrotationssystem in seinem Unternehmen einseitig einführen, dessen Dauer nicht länger als neun Monate im gleichen Kalenderjahr sein darf.
Um das Arbeitsplatzrotationssystem in seinem Unternehmen einseitig durchzuführen, muss der Arbeitgeber erst einmal sich informieren und beraten lassen entweder mit den Arbeitnehmern selber oder deren gesetzlichen Vertretern, dies erfolgt, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer die 50 überschreitet im Fall der Existenz eine Gewerkschaft oder die 20 Personen, wenn keine Gewerkschaft existiert, Gesetz 1767 / 1988 (Regierungsblatt 63 / A / 88).
Diese Arbeitnehmervertreter können folgende sein:
a) Vertreter der Gewerkschaft des Unternehmens,
b) der Rat der Arbeitnehmer,
c) sollte es keine Gewerkschaft oder Arbeitnehmerrat geben, erfolgt die Besprechung und Beratung mit der Gesamtheit der Arbeitnehmer.
Sollte der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer im Arbeitsplatzrotationssystem integrieren, sondern nur einige davon, ist er verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter über die genaue Zahl der Arbeitnehmer, die betroffen sind, zu informieren und den Grund zu erklären über seine Auswahl der bestimmten Arbeitnehmer oder Abteilungen des Unternehmens.
Die Bekanntgabe der Teilzeitarbeit und der Rotationsarbeit muss bei der Arbeitsaufsichtsbehörde innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Erstellung erfolgen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages von Seiten des Arbeitnehmers auf Grund der Nichtakzeptanz des Vorschlages für Teilzeitbeschäftigung ist nicht gültig.
Wenn die Teilzeitarbeit so bestimmt ist, dass sie täglich weniger Stunden dauert als normal, muss die vereinbarte Arbeit der Teilzeitarbeitnehmer ohne Unterbrechungen erfolgen und diese einmal am Tag angeboten werden.
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