SENKUNG DER DIVIDENDENSTEUER

Im Rahmen unseres Informationsauftrags möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Steuersatz auf ausgeschüttete Dividenden gesenkt wurde.

Hierzu:

Mit Absatz 1 Artikel 65 Gesetz 4603/2019 (FEK Α, 49) wurde der Satz zur Besteuerung von Dividenden von 15 % auf 10 % gesenkt. Ebenso von 15 % auf 10 % wurde der Vorsteuersatz für ausgeschüttete Dividenden gesenkt.

Die neuen Steuersätze gelten gemäß Absatz 3 dieses Artikels für Einkommen, die in Steuerjahren erworben werden, welche nach dem 1.1.2019 beginnen.

Die Anwendung der reduzierten Steuersätze betreffen folgende Fälle:

a) Gewinne, die von AGs, GmbHs und privaten Kapitalgesellschaften verteilt werden und für die der Verteilungsbeschluss (des laufenden oder der vorherigen Geschäftsjahre) vom zuständigen Organ der juristischen Person frühestens am 1.1.2019 gefasst wurde.

Falls im Geschäftsjahr 2018 vorab Dividenden von einer AG verteilt oder vorläufige Entnahmen aus den Gewinnen von einer GmbH oder privaten Kapitalgesellschaft getätigt wurden, auf die ein Vorsteuersatz von 15 % angewendet wurde, angesichts dessen, dass der Verteilungsbeschluss einer Genehmigung seitens der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre bzw. Gesellschafter unterliegt, welcher im Geschäftsjahr 2019 umgesetzt werden soll, wird der neue herabgesetzte Steuersatz von 10 % angewendet.

b) Auf Einkommen aus Dividenden, die im Ausland erworben werden, wird der herabgesetzte Steuersatz von 10 % angewendet, wenn der Erwerb des Anspruchs auf Dividendenauszahlung (z. B. durch Beschluss des zuständigen Organs) nach dem 1.1.2019 erfolgt, auch in dem Fall, in dem die Feststellung dieses Zeitpunkts nicht leicht ist, wenn der Zeitpunkt der Auszahlung an den Berechtigten mittels Banküberweisung oder anderswie nach dem 1.1.2019 liegt.

Falls bis zur Veröffentlichung von Gesetz 4603/2019 (mit dem die betreffenden Steuersätze gesenkt wurden), d. h. bis 14.3.2019, Vorsteuer in Höhe von 15 % (statt der neu geltenden 10 %) gezahlt wurde, wird die Differenz von 5 % als „zu viel gezahlte Steuer“ erstattet.

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

Unsere Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Aktionen, die von den Lesern ergriffen werden, und die sich auf diesen Artikel beruhen.

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