ÄNDERUNGSEKLÄRUNG DER IMMOBILENQUADRATMETER BEIM ÖFFENTLICHEN STROMVERSORGUNGSTRÄGER DEH

Ende 2019, ist das Gesetz 4647/2019 verabschiedet worden, wobei im Artikel 51, Absatz 2, den Immobilieneigentümern die Möglichkeit geboten wird, eventuell falsch angemeldete Quadratmeter ihrer Immobilien beim öffentlichen Stromversorgungsträger (DEH), bis zum 31.03.2020, zu modifizieren, ohne die Erhebung von Geldstrafen und Zuschlägen, und ohne rückwirkende Anwendung.

Hierzu gibt es folgende Internetseite bzw. Plattform: https://tetragonika.govapp.gr/, in der die Immobilieneigentümer, die korrekten Quadratmeter ihrer Immobilie, einreichen können.

Die Neuberechnung der kommunalen Gebühren wird ab dem 01.01.2020 Anwendung finden.

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