Vom 01.06.2016 wird der normale USt - Satz von 23% auf 24% erhöht, nachdem diese Maßnahme vom Griechischen Parlament erlassen worden ist.
Weiterhin, werden ab dem 01.06.2016 die USt - Sätze der folgenden Inseln gleichgestellt mit denen, die im restlichen Griechenland gelten, das heißt: der normale Satz wird auf 24%, der ermäßigte Satz wird auf 13% und der stark ermäßigte Satz wird auf 6% erhöht.
Die oben erwähnten USt – Satzerhöhungen gelten für folgende Inseln: Siros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skiros, Allonissos, Kea, Antiparos und Sifnos.
Die ermäßigten um 30% Steuersätze, die auf den Ägäis Inseln gelten und auf denen weiterhin, nach dem 01.06.2016, ermäßigte Steuersätze gelten werden, gestalten sich diese wie folgt: 17%, 9% und 4%.
Die Ägäis - Inseln auf denen die ermäßigten USt – Sätze bis zum 01.01.2017 gelten werden, sind folgende:
Die Präfekturen Lesbos, Chios, Samos, die Dodekanes außer Rhodes und Karpathos, die Kykladen außer Syros, Naxos, Andros, Paros, Tinos, Milos, Mykonos, Kea, Santorini/Thira, Sifnos und Antiparos, die Insel Samothraki und die nördlichen Sporaden außer Skiathos, Alonnisos und Skiros.
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