Besteuerung des Einkommens aus Mieten

Der neue Steuertarif für Einkommen aus Mieten wurde erlassen, aus dem das Wirtschaftsministerium sich einen hohen Umsatz von 140 Millionen erhofft.  Die Besteuerungsskala der Einkünfte aus Mieten gestaltet sich wie folgt:

Einkünfte aus Immobilienvermögen in € Satz  %
        0 - 12.000 15%
12.001 - 35.000 35%
35.001 - 45%

 

Gleichzeitig, hat sich die Anzahl der Eigentümer, die eine zusätzliche Steuer bezahlen müssen (Immobiliensteuer, griechische Abkürzung ENFIA) mehr als verdoppelt. Genauer gesagt, sind es diejenigen verpflichtet, eine zusätzliche Steuer zu zahlen, die Immobilienvermögen besitzen im objektiven Wert bzw. Einheitswert von € 200.000 und mehr. Bis her galt die Grenze der € 300.000.

Praktisch, heißt das, dass 608.622 Eigentümer, hauptsächlich in den Städten, (im Jahr 2015 waren es 300.000 Eigentümer), die zusätzliche Steuer (ENFIA) bezahlen.

Für den Bereich von € 200.000 bis € 300.000 Eigentum gelten zwei Sätze, 0,1% und 0,15%, während für Eigentum von mehr als € 300.000 werden noch höhere Sätze als im Jahr 2015 eingeführt. Diese fangen bei 0,3% an und reichen bis zu 1,15%. 

In Bezug auf die nicht erhaltenen Mieten, gemäß dem Ministerbeschluss POL 1024/2016, damit diese als „nicht eingenommene Mieten“ vom vermieteten Eigentum erklärt werden, gemäß Absatz 4 des Artikels 39 des Einkommensteuergesetzes, bevor die Steuererklärung eingereicht wird, müssen an das Finanzamt folgende Unterlagen eingereicht werden : eine klar leserliche Kopie (Kopien) gemäß Artikel 1 des Gesetzes. 4250/2014, von den erteilten gerichtlichen Urteilen bzw. Entscheidungen, die existieren, oder von Klagen bzw. gerichtlichen Schritten, die eingeleitet worden sind bis zur Frist der Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Es wird erklärt, dass die “nicht erhaltenen Einnahmen aus Mieten“ auf das Formular "Detaillierte Aufstellung für Mieten von Immobilien"  E2 angegeben werden, das dementsprechend umgestaltet wird, und sie werden auf einen besonderen Kode des Formulars E1 eingegeben bzw. übertragen während der Einreichung der eigenen Einkommensteuererklärung.

Der Steuerpflichtige Eigentümer von Immobilien, der bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung von 2015 nicht erhaltene Mieten hat, wird ein Paar Tage vor Einreichung der elektronischen Steuererklärung das zuständige Finanzamt besuchen müssen und Kopien einreichen von irgendeiner gerichtlichen Aktion bzw. Klage, die er gegen den Mieter vorgenommen hat. Das heißt, wenn gegen den Mieter ein Zahlungsbefehl  oder eine Rückgabenordnung ausgestellt worden ist oder Räumungsbefehl  oder eine gerichtliche Verhandlung gegen den Mieter eingeleitet worden ist.

Mit der Einreichung der oben erwähnten Kopien und deren Registrierung im System, wird ein spezieller Kode freigegeben für “nicht erhaltene Mieten” in den Formularen E2 und E1, so dass, wenn die Steuererklärung eingereicht wird, diese Mieten in der Spalte der Schulden erscheinen und nicht als Einkommen der spezifischen Periode besteuert werden. Diese werden dann in dem Jahr registriert und besteuert, in dem sie eingenommen werden. 

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