Im Versuch, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, hat Griechenland im Jahr 2016 zwei wichtige Instrumente integriert.
Mit dem Gesetz 4378, ist die Richtlinie des Europäischen Rates 2014/107 / EU in die nationale Gesetzgebung integriert worden, während das Übereinkommen der multilateralen Zuständigkeitsbehörde über den automatischen Austausch von Finanzinformationen der OECD in das nationale Recht mit dem Gesetz 4428 aufgenommen wurde.
Weiter wird der gemeinsame Reporting Standard der OECD eingeführt.
Diese Regelungen sind auch in der vorgenannten Richtlinie erwähnt worden, so dass einheitliche Regeln sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten von OECD gelten werden.
Griechenland gehört zu den ersten 53 Ländern, die im Jahr 2017 den ersten automatischen Informationsaustausch, über die im Jahr 2016 erhaltenen Einnahmen durchführen werden, während 101 Länder insgesamt zur Umsetzung der gemeinsamen Berichtsstandards verpflichtet sind. 31 Länder werden der ersten Gruppe im Jahr 2018 folgen.
Die restlichen 17 Länder haben die oben erwähnte Vereinbarung noch nicht unterschrieben, obwohl sie sich in einer späteren Phase dazu verpflichtet haben.
Das Gesetz 4428/2016 tritt am 01.01.2016 in Kraft und der automatische Informationsaustausch erfolgt bis zum 30.09.2017.
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