Im Rahmen Ihrer laufenden Information von unserer Gesellschaft, möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, dass kraft Beschlusses 32143/Δ1.11288 (Regierungsanzeiger FEK Heft Β 2401/22.06.2018) des Arbeitsministeriums ab 1.7.2018 gesetzliche Mehrarbeit und gesetzliche Überstunden bei PS ERGANI am selben Tag und sogar vor ihrem Stattfinden gemeldet werden müssen – im Gegensatz zur bisherigen Regelung, wonach die Mitteilung von Mehrarbeit und Überstunden monatlich bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats mittels Formular E8 erfolgte.
Eine Änderung der Angaben, die die in Formular E8 angegebene gesetzliche Mehrarbeit und gesetzlichen Überstunden betreffen und bei PS ERGANI registriert sind, kann durch Einreichung eines neuen Formulars vor Eintritt der Änderung gemeldet werden.
Bis zum 31.8.2018 können Sie Formular Ε8 in seiner alten Form (Mitteilung der stattgefundenen Mehrbeschäftigung) für Mehrbeschäftigung einreichen, die in den Monaten Juli und August 2018 stattfinden wird (Anpassungsperiode).
Ab 1.9.2018 sind Arbeitgeber dann verpflichtet, das neue Formular E8 einzureichen und Mehrarbeit bzw. gesetzliche Überstunden in der in dem o. g. Beschluss angegebenen Form zu melden.
Wir teilen Ihnen zudem mit, dass bei der Einreichung der Formulare E3 und E4 obligatorisch im entsprechenden Feld die Nummer der Berufsausübungsgenehmigung anzugeben ist. Dies gilt für folgende Tätigkeitsbereiche:
- Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von Elektroanlagen
- Bedienung von Maschinen für technische Projekte
- Durchführung, Instandhaltung, Instandsetzung und Aufsicht des Betriebs mechanischer Anlagen in industriellen und anderen Anlagen
- Bedienung und Aufsicht von Dampfkesseln und
- Durchführung von technischen Projekten und Bereitstellung von technischen Leistungen für Elektro-/Autogenschweißung.
HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.
Unsere Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Aktionen, die von den Lesern ergriffen werden, und die sich auf diesen Artikel beruhen.