Gemäß Artikel 42, Absatz 4 des Gesetzes 4174/2013, haben sich die Vorschriften geändert, in Bezug auf die Zeit für die Verjährung des Rechts eines Steuerpflichtigen (einer juristischen oder natürlichen Person), die Rückerstattung der Vorsteuer zu beantragen.
Im Einzelnen wird es ab dem 01.01.2014 die Zeit der 3 Jahre für die Verjährung des oben erwähnten Anspruchs auf Vorsteuer - Rückerstattung gegenüber dem griechischen Fiskus auf eine Zeit von 5 Jahren verändert.
Es ist dabei zu betonen, dass für die Vorsteuer - Rückerstattungsanträge in Bezug auf Geschäftsjahre bis zum 31.12.2013 die Verjährungszeit von 3 Jahren für den Anspruch gegenüber dem griechischen Fiskus weiterhin unverändert bleibt.
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