Änderungen im Versicherungs-und Beschäftigungsstatus

Gemäß dem Gesetz 4254/2014 (Regierungsblatt A'/ 85/07.04.2014), Unterabsatz 1A:5-2b, ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Monat Januar, ins elektronische Informationssystem des Griechischen Arbeitsministeriums unter dem Namen "ERGANI" die Angaben einzugeben, bezüglich der Arbeitnehmer, die Jahresurlaub und Urlaubsgeld während des vorangegangenen Kalenderjahres in Anspruch genommen haben.

Auch durch den Unterparagraphen 1A:3 werden die Grundarbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungsorganisation IKA-ETAM um 2,9% (ausgenommen der Beiträge für Schwerarbeit und gesundheitsschädliche Berufe) und die Arbeitnehmerbeiträge um 1% reduziert. Beides tritt ab dem  01.07.2014 in Kraft. 

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