Die Abführung der Beiträge der Krankenkasse OAEE (Versicherungskasse für Freiberufler), hat sich geändert (Beschluss: 15727/234/ F 10035 / Regierungsblatt Β΄2491/18.09.14).
Insbesondere:
►Die Beiträge werden nun monatlich bis zum Ende des Folgemonats statt alle zwei Monate bis zum Ende des nächsten Monat eingezahlt.
►Die monatlichen Beiträge mit allen wichtigen für die Einzahlung Daten erscheinen in den elektronischen Datenbanken der oben erwähnten Krankenkasse (OAEE), und die Versicherten werden von dort über Ihre monatlichen Pflichten informiert, nachdem sie sich angemeldet / registriert haben.
►Der neue Stichtag an dem die neue Art von Beitragszahlung beginnen wird, ist der 01.03.2015
HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.
Unsere Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Aktionen, die von den Lesern ergriffen werden, und die sich auf diesen Artikel beruhen.