Geschäfte mit Staaten, die ein privilegiertes Steuerregime haben und/oder die nicht mit der EU gegen die Steuerhinterziehung kooperieren

Es wurde die Änderung der  Bestimmungen des Einkommensteuerkodexes  vom griechischen Parlament erlassen und speziell des Falles “m“ des Artikels 23 des Gesetzes 4172 / 2013, der die nicht abzugsfähige Aufwendungen von den zu versteuernden Ergebnisse jedes Geschäftsjahres vorsieht.

Nach der Änderung des soeben genannten Artikels, wird es Beschränkungen beim  Waren- und beim  Dienstleistungskauf aus nicht kooperativen Ländern oder solchen mit privilegiertem Steuergesetz geben, wie es in Artikel 65 des Einkommensteuerkodexes festgelegt ist (Liste dieser Länder ist beigefügt). 

In Artikel 23 des Gesetzes 4172 / 2013, wie schon oben erwähnt, werden die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben genannt. Die modifizierte Version des Falles “m” (ic laut der griechischen Nummerierungsmethodologie) des Artikels 23 erwähnt folgendes:

m) Nicht von der Einkommensteuer abzugsfähige Kosten sind, die Summe der Kosten, die einer natürlichen oder juristischen Person bzw. Einheit bezahlt oder rückerstattet werden, die einer der folgenden Fälle unterliegt:

A. Wenn zum Zeitpunkt, an dem die Rechnung gestellt wurde oder die Transaktion getätigt wurde, die natürliche oder juristische Person bzw. Einheit den Steuerwohnsitz in einem der nicht kooperativen Länder hatte.

B. Wenn zum Zeitpunkt, an dem die Rechnung gestellt wurde oder die Transaktion getätigt wurde, die natürliche oder juristische Person/Einheit den Steuerwohnsitz in einem der Länder mit privilegiertem Steuergesetz  hatte.

C. Wenn es eine de facto verbundene Gesellschaft ist, die vor der  Durchführung der Transaktion oder der Erstellung der Rechnung die vom Steuerverfahrensgesetzbuch (Artikel 21 des Gesetzes 4172 / 2013) vorgegebenen Bestimmungen nicht eingehalten hatte.

D. Wenn sie in ihrem Sitz in diesen Ländern oder bei einer verbundenen Gesellschaft nicht über die notwendige Organisation und Infrastruktur für professionell ähnliche Transaktionen verfügt, um Geschäfte in üblicher Art und Weise und  mit den normalen Geschäftsbedingungen zu tätigen, die durch die bestimmten Rechnungen dokumentiert worden sind.

Für die Fälle C’ und D’ ist der Steuerzahler verpflichtet, um der Nichtabzugsfähigkeit der Ausgaben zu entkommen und vor der Durchführung der Steuerprüfung, einen vollständigen Nachweis zu erbringen, dass es für dieses Unternehmen die erwähnten Fälle nicht zutreffen.

Für die Fälle A, B, C und D, damit der Steuerzahler nicht unter die Nichtabzugsfähigkeit der Ausgaben fällt, wird er einbehaltene Steuer zahlen müssen, die sich von dem in Griechenland geltenden Einkommenssteuersatz für Unternehmenstätigkeiten  (heute in Griechenland 26%) ergibt, auf die Summe der betroffenen Ausgabe.

Wenn innerhalb von drei Monaten von der Transaktion, der Steuerzahler nachweisen kann, dass es sich um eine gewöhnliche Transaktion handelt  zu  normalen Marktpreisen, wird die einbehaltene Steuer ohne jegliche Verluste für den Staat an  den Steuerzahler zurückerstattet.

Es wird ein Beschluss des Finanzministers erwartet, welche die Modalitäten der Anwendung der oben erwähnten, insbesondere das Prüfungsverfahren, das für die obigen Fälle C und D vorgesehen wird. 

NICHT-KOOPERIERENDE STAATEN 2014
1. Andorra
2. Anguilla
3. Antigua and Barbuda
4. Bahrain
5. Barbados
6. Bermuda
7. British Virgin Islands
8. Brunei
9. Dominica
10. FYROM
11. Gibraltar
12. Grenada
13. Guatemala
14. Hong-Kong
15. Isle of Man
16. Jersey
17. Lebanon
18. Liberia
19. Liechtenstein
20. Malaysia
21. Marshall Islands
22. Mauritius
23. Monaco
24. Nauru
25. Netherland Antilles
26. Niue
27. Panama
28. Philippines
29. Samoa
30. Seychelles
31. Singapore
32. St.Kitts and Nevis
33. St.Lucia
34. St.Vincent and the Grenadines
35. the Bahamas
36. the Cook Islands
37. Uruguay
38. US Virgin Islands
39. Vanuatu

STAATEN MIT PRIVILEGIERTEM STEUERREGIME 2014 
1. San Marino
2. Albania
3. Andorra
4. Vanuatu
5. Bermuda
6. Bosnia-Herzegovina
7. Bulgaria
8. British Virgin Islands
9. Gibraltar
10. Guernsey
11. Ireland
12. Qatar
13. United Arab Emirates
14. Cyprus
15. Liechtenstein
16. Montenegro
17. Macau
18. Monaco
19. Montserrat
20. the Bahamas
21. Bahrain
22. Belize
23. Nauru
24. Cayman Islands
25. Marshall Islands
26. Isle of Man
27. Turks and Cairos
28. Oman
29. Paraguay
30. Saudi Arabia
31. Seychelles
32. Jersey
33. FYROM

 

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