Wichtige Information über Steuerhinterziehung

Im Versuch, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, hat Griechenland im Jahr 2016 zwei wichtige Instrumente integriert.

Mit dem Gesetz 4378, ist die Richtlinie des Europäischen Rates 2014/107 / EU in die nationale Gesetzgebung integriert worden, während das Übereinkommen der multilateralen Zuständigkeitsbehörde über den automatischen Austausch von Finanzinformationen der OECD in das nationale Recht mit dem Gesetz 4428 aufgenommen wurde.

Weiter wird der gemeinsame Reporting Standard der OECD eingeführt.

Diese Regelungen sind auch in der vorgenannten Richtlinie erwähnt worden, so dass einheitliche Regeln sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten von OECD gelten werden.

Griechenland gehört zu den ersten 53 Ländern, die im Jahr 2017 den ersten automatischen Informationsaustausch, über die im Jahr 2016 erhaltenen Einnahmen durchführen werden, während 101 Länder insgesamt zur Umsetzung der gemeinsamen Berichtsstandards verpflichtet sind. 31 Länder werden der ersten Gruppe im Jahr 2018 folgen. 

Die restlichen 17 Länder haben die oben erwähnte Vereinbarung noch nicht unterschrieben, obwohl sie sich in einer späteren Phase dazu verpflichtet haben.

Das Gesetz 4428/2016 tritt am 01.01.2016 in Kraft und der automatische Informationsaustausch erfolgt bis zum 30.09.2017.

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

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NEUES GESETZ FÜR INVESTITIONSANREIZE (4399 / 2016)

Nach einer langen Reifezeit wurde mit dem Gesetz 4399/2016 (Regierungsblatt 117Α’/22.6.2016) der neue institutioneller Rahmen festgelegt für die Regelungen zur Unterstützung der privaten Investitionen der regionalen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und für die Errichtung des Entwicklungsrates.

Das neue Gesetz steht nicht im Widerspruch mit dem europäischen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen und die allgemeinen Freistellungsverordnungen (Verordnung 651/2014 EU).

Das Gesetz besteht aus 87 Artikeln. Artikel 1 bis 69 betreffen den neuen Entwicklungskontext von privaten Investitionen, die Artikel 70 bis 75 betreffen die Zusammensetzung des Entwicklungsrates für die Entstehung und die Implementierung des breiteren Entwicklungsplanes des Landes, und die Artikel 76 bis 87 enthalten Übergangsbestimmungen der früheren Investitions- bzw. Entwicklungsgesetze und sonstige Bestimmungen.

Von den 69 Artikeln, die den neuen Entwicklungsrahmen des Gesetzes betreffen, die Artikel 1 bis 31 stellen den Hauptteil des Entwicklungsgesetzes dar. In den Artikeln 32 bis 69 sind die acht besonderen Beihilfebestimmungen beschrieben, die weiter spezifiziert werden in den entsprechenden Beschlüssen über die Regelungen, die in einem späteren Zeitpunkt angekündigt werden.

Das neue Entwicklungsgesetz zielt auf einen Investitionsneustart in Griechenland.

Es wird die Intensivierung der Investitionsanstrengungen bestrebt, mit Ziel die Reindustrialisierung, die Entwicklung der weniger entwickelten Gebiete des Landes, die Unterstützung von neuzugründenden und / oder bereits bestehenden Unternehmen / Partnerschaften, die qualifiziertes wissenschaftliches Personal beschäftigen oder beschäftigen werden, das Ausströmen von hochqualifiziertem wissenschaftlichen Personal zu stoppen, das auf Grund der schon seit neun Jahren existierenden Wirtschaftskrise das Land für eine bessere Zukunft in den entwickelten Staaten in Europa und Nordamerika verlässt.

Ausgewählte Branchen zur Unterstützung sind die Bereiche der Verarbeitungsindustrie und die Bereiche der Bereitstellung von international vermarktbaren Dienstleistungen und Produkten.

Es ist die Unterordnung aller rechtsmäßigen Formen von bestehenden oder unter Gründung stehenden Unternehmen möglich.

Im Rahmen der Unterstützung des neuen Entwicklungsgesetzes werden die Investitionen in der Verarbeitungsindustrie der Primärgewinnung untergeordnet, sowie die touristischen Unternehmen, unter denen auch die Unternehmen des Medizin-Tourismus, Gesundheits-Tourismus, Logistikunternehmen, Unternehmen im Informatik-, IT- und Kommunikationsbereich, die Marinen, die Wasserflughäfen sowie die Unternehmen für erneuerbare und alternative Energiequellen.

Die enthaltenen Investitionspläne können die Gründung einer neuen Einheit betreffen, die Vergrößerung einer bestehenden Anlage und die unter Bedingungen Differenzierung der Produktion, die Änderung des gesamten Produktionsprozesses, sowie den Erwerb von Vermögenswerten, die einer Unternehmensniederlassung gehören, die schon geschlossen hat.

Im Einzelnen:

  • Zweck des neuen Entwicklungsgesetzes ist die Förderung der ausgewogenen Entwicklung in Respekt auf die Umweltressourcen und die Unterstützung von benachteiligten Gebieten des Landes, das Beschäftigungswachstum, die Verbesserung der Zusammenarbeit und die Erhöhung der durchschnittlichen Größe der Unternehmen, die technologische Modernisierung, die Bildung einer neuen extrovertierten nationalen Identität (Branding), die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen von hohem zusätzlichen Wert und wissensintensiven Sektoren, das Fortschreiten der Produktionskette zur Herstellung von komplexeren Produkten, die Einsparung von natürlichen Ressourcen in der Perspektive einer Kreislaufwirtschaft, das Angebot von besseren Dienstleistungen, das Werben von ausländischen Direktinvestitionen und letztlich, das Erreichen einer besseren Positionierung des Landes in der internationalen Arbeitsteilung.
  • Berechtigte der Beihilferegelungen sind die Gesellschaften mit Sitz oder einer Niederlassung im Griechischen Staatsgebiet zum Zeitpunkt der Anfangsarbeiten des Investitionsplans und die eine der folgenden Rechtsformen haben:

a. Einzelunternehmen,

b. Handelsunternehmen,

c. Genossenschaften,

d. Sozialgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, Erzeugergemein-schaften, Land-Partnerschaften.

e. Unternehmen in der Gründungs- oder Fusionsphase mit der Verpflichtung, die Veröffentlichungsverfahren vor Beginn der Betriebsaktivitäten des Investitionsplanes abgeschlossen zu haben.

f. Unternehmen, die als Konsortien (Joint Venture) betrieben werden, mit der Voraussetzung, dass sie im Unternehmensregister eingetragen sind.

g. öffentliche und kommunale Unternehmen und deren Tochtergesellschaften, sofern sie die vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.  

  • Gelten nicht als Berechtigte und werden von der Beihilfe dieser Regelungen ausgeschlossen: 

a)  Krisenunternehmen ,

c) Unternehmen, die Investitionsprojekte implementieren, die auf Initiative und im Auftrag des Staates durchgeführt werden, auf der Basis eines relevanten Vertrages der Projektausführung, der Dienstleistungskonzession oder -erbringung.

  • Bei den Investitionsplänen, die in den Beihilferegelungen des oben erwähnten Entwicklungsgesetzes enthalten sind, werden folgende Beihilfearten zur Verfügung gestellt:
  • Steuerbefreiung
  •  Zuschuss
  •  Leasing - Zuschuss
  • Zuschuss der Kosten der zu erschaffenden Beschäftigung
  • Stabilisierung des Körperschafts- und Einkommensteuersatzes (Steuersystem)
  • Finanzierung des Betriebsrisikos über eine Beteiligungskasse
  • Die spezifischen Beihilferegelungen des Entwicklungsgesetzes, sind zusammengefasst folgende:
  • Unterstützung beim Erwerb von Maschinen und maschineller Ausrüstung. Das Ziel der Regelung ist die schnelle Einbindung in den Bestimmungen des Gesetzes von Unternehmen jeder Art und die Zahlung der Beihilfe für die maschinelle Ausrüstung nach einem kurzen Prüfungsprozess.
  • Allgemeine Geschäftstätigkeit. Ziel dieser Regelung ist die Unterstützung von Unternehmen aller Art, für die Summe der förderfähigen Ausgaben.
  • Neugegründete unabhängige kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist die gezielte Unterstützung der neugegründeten unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen, durch erhöhte Beihilfe.
  • Unterstützungen innovativen Charakters für kleine und mittlere Unternehmen. Mit dieser Regelung ist die Durchsetzung und Unterstützung der Produkte und Prozesse innovativen Charakters gezielt mit einer entsprechenden Verpflichtung der geförderten Unternehmen zur Innovation.
  • Synergien und Vernetzungen (Geschäftsgruppen / Business Cluster). Mit dieser Regelung wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gezielt, die in Kooperationssystemen über definierte Aufgaben angehören, die sich auf die Produktion und Förderung von Produkten beziehen.
  • Vermittlungsfinanzkreditinstitutionen – Beteiligungskassen. Ziel ist eine Beteiligungskasse zu errichten, in der der Staat Kapitalbeträge investiert, indem der Kassenverwalter laut bestimmten Kriterien ausgewählt wird, der folglich die bestmögliche Hebelwirkung der staatlichen Ressourcen mittels Ressourcen des privaten Bereiches anstreben wird. 
  • Integrierte Territorial- und Sektorenpläne. Ziel ist die Erhöhung aber auch der Schutz der bestehenden Arbeitsplätze und die regionale Konvergenz.
  • Investitionen von großem Umfang. Ziel der Regelung ist es, ein angemessenes Investitionsumfeld für die Gewinnung von großen Investitionen zu schaffen. Die Unterordnung an die Bestimmungen dieser spezifischen Regelung ist möglich unter zwei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen: a) die Förderfähigen Gesamtkosten der Investition müssen höher als € 20.000.000,00 sein, b) der Investionsplan muss mindestens zwei Arbeitsplätze pro Million Euro förderfähiger Investionskosten schaffen. 
  • Das Gesetz sieht eine eigene Beteiligung an den Gesamtkosten des Investitionsplanes von mindestens 25% vor. Der restliche Prozentsatz kann durch eine Finanzierung über ein Bankinstitut erfolgen oder durch einen Dritten und je nach Bezirk des Landes, von der stattlichen Förderung, die der Investor nach Genehmigung erhalten wird. 

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

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Entlassung von Arbeitnehmern mit und ohne Kündigungsschreiben - Ankündigung

Die Entlassung von Angestellten kann entweder mit Kündigungsschreiben erfolgen oder unmittelbar bzw. ohne Kündigungsschreiben.  

Die Berechnung der Entlassungsentschädigung bzw. Abfindung erfolgt aufgrund der  ordentlichen Gehaltsbezüge, die der Arbeitnehmer im letzten Monat seiner Beschäftigung (Artikel 5, Absatz 1 des Gesetzes 3198/55) erhielt (Angestellter oder Arbeiter).

Als ordentliche Gehaltsbezüge sind das Gehalt sowie jegliche weitere Sach- bzw. Geldleistung zu betrachten, die regelmäßig bzw. ordentlich und auf Dauerbasis gewährt wird.

Im Zuge der Berechnung der Abfindung sind auch die Weihnachts- bzw. Ostergelder sowie das Urlaubsgeld mitzuberücksichtigen, die das Monatsgehalt oder den Tageslohn um einen Anteil von 1/6 erhöhen.

Hierzu ist zu betonen, dass bei der Berechnung der Abfindung die ordentlichen Bezüge berücksichtigt werden, allerdings nicht  die des letzten Monats, und zwar um den Betrag, um den die Bezüge das achtfache (8fache) des Tageslohnes eines ungelernten Arbeiters übersteigen, und dies mit der Zahl 30 multipliziert (Gesetz 3198/1955, Absatz 1 von Artikel 5).

Die Abfindung muss unmittelbar entrichtet werden, gleichzeitig mit der Zustellung des Kündigungsschreibens des Arbeitsvertrages des Arbeitnehmers, damit die Entlassung als ordnungsgemäß und wirksam zu betrachten ist.

Wenn die Kündigung des Arbeitsvertrages mit bzw. nach der Zustellung eines Kündigungsschreibens erfolgt, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Schreiben zuzustellen, in dem erwähnt wird, dass der bestehende Arbeitsvertrag nach Ablauf der vom Gesetz vorgesehenen Kündigungszeit aufgelöst wird. Der Ablauf der Kündigungsfrist muss ganz genau festgelegt werden. In diesem Fall, nämlich der Entlassung mit bzw. nach Zustellung eines Kündigungsschreibens,  ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, an dem Tag, der als Auflösungstag des Arbeitsvertrages festgelegt wurde (Entlassungstag), nur die Hälfte der gesetzmäßigen Abfindung zu entrichten.

ZUSAMMENFASSENDE  ABFINDUNGSTABELLE  

(Gesetz 2112/1920, Ν. 3198/55,  Gesetz 3899/2010 &  Gesetz 4093/2012)

Entlassung ohne Kündigungsschreiben Entlassung mit Kündigungsschreiben

Beschäftigungsjahre

(beim selben Arbetigeber)

Anspruch auf Bruttogehälter (+ 1 / 6) Kündigungsfrist

Anspruch auf Bruttogehälter   

(+ 1 / 6)

0 bis 1 Jahre  0 Gehälter
1 bis 2 Jahre 2 Gehälter 1 Monat 1 Gehälter
2 bis 4 Jahre 2 Gehälter 2 Monate 1 Gehälter
4 bis 5 Jahre 3 Gehälter 2 Monate 1,5 Gehälter
5 bis 6 Jahre 3 Gehälter 3 Monate 1,5 Gehälter
6 bis 8 Jahre 4 Gehälter 3 Monate 2 Gehälter
8 bis 10 Jahre 5 Gehälter 3 Monate 2,5 Gehälter
10 bis 11 Jahre 6 Gehälter 4 Monate 3 Gehälter
11 bis 12 Jahre 7 Gehälter 4 Monate 3,5 Gehälter
12 bis 13 Jahre 8 Gehälter 4 Monate 4 Gehälter
13 bis 14 Jahre 9 Gehälter 4 Monate 4,5 Gehälter
14 bis 15 Jahre 10 Gehälter 4 Monate 5 Gehälter
15 bis 16 Jahre 11 Gehälter 4 Monate 5,5 Gehälter
16 bis 17 Jahre 12 Gehälter 4 Monate 6 Gehälter
17 bis 18 Jahre 13 Gehälter 4 Monate 6,5 Gehälter
18 bis 19 Jahre 14 Gehälter 4 Monate 7 Gehälter
19 bis 20 Jahre 15 Gehälter 4 Monate 7,5 Gehälter
20 bis 21 Jahre 16 Gehälter 4 Monate 8 Gehälter
21 bis 22 Jahre 17 Gehälter 4 Monate 8,5 Gehälter
22 bis 23 Jahre 18 Gehälter 4 Monate 9 Gehälter
23 bis 24 Jahre 19 Gehälter 4 Monate 9,5 Gehälter
24 bis 25 Jahre 20 Gehälter 4 Monate 10 Gehälter
25 bis 26 Jahre 21 Gehälter 4 Monate 10,5 Gehälter
26 bis 27 Jahre 22 Gehälter 4 Monate 11 Gehälter
27 bis 28 Jahre 23 Gehälter 4 Monate 11,5 Gehälter
28 und mehr Jahre 24 Gehälter 4 Monate 12 Gehälter

Die Angestellten im privaten Bereich im unbefristeten Arbeitsverhältnis, die am 12.11.2012, Tag der Veröffentlichung bzw. Ankündigung des Gesetzes 4093/2012, siebzehn (17)  Jahre Berufserfahrung und mehr beim selben Arbeitgeber vollendet haben, wie der oben erwähnten Tabelle ersichtlich ist, außer der vorgesehenen Abfindung, im Falle einer Arbeitsvertragskündigung, egal wann sie entlassen werden, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Abfindungsbetrag, der um ein Monatsgehalt für jedes zusätzliche Berufsjahr erhöht wird (bis einschließlich 12 Monatsgehälter zusätzlich).Als Beschäftigungszeit für die Berechnung der oben erwähnten Abfindung wird nämlich dieser Zeitraum gelten, den der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber am 12.11.2012 vollendet hat, das heißt an dem Tag der Veröffentlichung des Gesetzes 4093/2012, egal wann der Angestellte entlassen wird.

Hierzu ist zu betonen, dass die Berechnung dieser zusätzlichen Abfindung aufgrund der ordentlichen Gehaltsbezüge des letzten Monats vorgenommen wird, nämlich des Monats vor der Arbeitsvertragskündigung, unter Berücksichtigung der Regelung der Vollzeitbeschäftigung, ohne allerdings dabei den Betrag zu berücksichtigen, der die Summe von € 2.000,00 übersteigt, sofern die entrichteten Monatsbezüge diesen Betrag überschreiten.  

ARBEITER
Beschäftigungsjahre (beim selben Arbeitgeber)

 Anspruch auf Bruttotageslöhne 

(+ 1 / 6)

0 bis 1 Jahre 0 Tageslöhne
1 bis 2 Jahre 7 Tageslöhne
2 bis 5 Jahre 15 Tageslöhne
5 bis 10 Jahre 30 Tageslöhne
10 bis 15 Jahre 60 Tageslöhne
15 bis 20 Jahre 100 Tageslöhne
20 bis 25 Jahre 120 Tageslöhne
25 bis 30 Jahre 145 Tageslöhne
30 und mehr Jahre 165 Tageslöhne

Bei den Arbeitern - Technikern ist kein Kündigungsschreiben zugelassen

Abgangsentschädigung (Abfindung wegen Pensionierung)

Die Abgangsentschädigung wird genauso berechnet wie die Entlassungsentschädigung bzw. Abfindung. Es werden nämlich die ordentlichen Verdienste des letzten Monats berücksichtigt, in Anbetracht der Regelung der Vollzeitbeschäftigung, nämlich des Monats vor der Auflösung des Arbeitsvertrages. Wenn Arbeitnehmer bzw. Gehaltsempfänger und Arbeiter - Techniker die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung)  erfüllen, können sie aus ihrem Dienst austreten bei Erhalt der Hälfte (50%) der Entlassungsentschädigung. Im Falle, dass es eine Zusatzversicherungskasse gibt, dann erhalten die oben erwähnten Personen einen Anteil von 40% der beanspruchten Abfindung.

Entschädigung von Mitarbeitern, die eine pauschale Vergütung erhalten

Die Berechnung der Entschädigung von Mitarbeitern, die eine pauschale Vergütung erhalten oder anteilsmäßig oder je nach Arbeitseinheit vergütet werden, erfolgt aufgrund ihrer durchschnittlichen Verdienste, und zwar der 2 letzten Monate vor der Kündigung ihres Arbeitsverhältnises (Artikel 5, Absatz 2, Gesetz 3198/55).

Besteuerung der Abfindung

Gemäß Absatz 3, von Artikel 15 des Gesetzes 4172/2013 wird folgendes festgelegt : "es wird separat besteuert, mit voller Deckung der Steuerpflicht, jegliche pauschale bzw. einmalige Entschädigung, die von jedem Träger und aus jedem Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder eines anderen Vertrages entrichtet wird, durch die der bestimmte Träger mit dem Abfindungsberechtigten verbunden ist".

Die Steuer wird gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet:

Abfindungsstufe (€) Steuersatz
bis 60.000,00 0%
60.000,01- 100.000,00 10%
100.000,01- 150.000,00 20%
>150.000,00 30%

Zahlung der Abfindung in Raten 

Laut dem Gesetz 3863/2010, wenn die Abfindung wegen Arbeitsvertragskündigung die Verdienste der 2 Monate übersteigt, sofern der Arbeitgeber in Raten zahlen möchte, dann ist er verpflichtet am Tag der Entlassung einen Teil der Abfindung zu entrichten, der den Verdiensten von mindestens 2 Monaten entspricht. Den Restbetrag der Abfindung kann der Arbeitgeber dann in 2-monatigen Raten auszahlen, wobei jede Rate nicht niedriger sein kann als der Betrag, der den Verdiensten von 2 Monaten gleicht, es sei denn, der restbleibende Betrag für die Auszahlung der Abfindung ist niedriger. Die erste Rate ist am nächsten Tag nach der Vollendung einer 2-monatigen Periode ab dem Tag der Entlassung zu entrichten.

Wenn der Arbeitnehmer sich weigert, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu unterschreiben und den Abfindungsbetrag zu erhalten, damit seine Entlassung als gültig betrachtet wird, muss das Kündigungsschreiben bzw. - Formular durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt und der Abfindungsbetrag an die Hinterlegungs- und Darlehenskasse eingezahlt werden.

Abschließend ist zu betonen, dass gemäß der Gesetzgebung die Entlassung eines Arbeitnehmers in den folgenden Fällen nicht erlaubt ist:

  • während der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und für weitere 18 Monate nach der Geburt ihres Kindes,
  • während der Erfüllung der Militärpflichten eines Mitarbeiters,
  • während der Zeit der Inanspruchnahme des jährlichen Urlaubs des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin (Artikel 5 & 6, Gesetz 539/45).

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Festlegung des Einkommens der juristischen Personen mit gemeinnützigem Charakter.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 45 des Gesetzes 4172 / 2013 werden die Personen festgelegt, die der Körperschaftsteuer für juristische Personen oder juristische Einheiten unterliegen.

Im Einzelnen: unterliegen der soeben erwähnten Steuer folgende Personen:

Α. Kapitalgesellschaften, die im Inland oder im Ausland gegründet wurden,

Β. Partnerschaften, die im Inland oder im Ausland gegründet wurden,

C. gemeinnützige-juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Inland oder im Ausland gegründet wurden. Dies schließt jede Art von Vereinen und Stiftungen ein.

D. die Genossenschaften und deren Verbände

Ε. die Zivilgesellschaften, die gemeinnützige und nicht gemeinnützige Zivilgesellschaften, die Beteiligungsgesellschaften oder ruhende Gesellschaften sofern sie Geschäftsaktivitäten ausüben.

F. die Konsortien und schließlich

G. weitere juristische Personen, die nicht in den vorherigen Fällen enthalten sind.

Die juristischen Personen gemeinnützigen Charakters des öffentlichen oder privaten Rechts unterliegen der Körperschaftssteuer der juristischen Personen und juristischen Einheiten mit Ausnahme jede Art von Einnahmen, die bei der Verfolgung der Implementierung ihrer Aufgaben entstehen. Diese Erträge unterliegen nicht der Körperschaftssteuer.

Indikative Einnahmen, wie Beiträge (Abonnements) und die Anmelderechte ihrer Mitglieder, die Einnahmen aus Fundraising, Zuwendungen der öffentlichen Hand, privaten Spenden oder Spenden von Unternehmen, Spenden Dritter, Lottoziehungen, aus den Werbungen, die in Zeitschriften aufgenommen werden, die veröffentlicht und kostenfrei nur an deren Mitglieder verteilt werden, sowie die Erlöse aus dem Verkauf von Broschüren und anderen Arten geistigen Inhalts der heiligen Klöster.

Stattdessen Einnahmen, die die oben erwähnten gemeinnützigen juristischen Personen durch Aktivitäten  bekommen, die keine Ausübung ihrer gemeinnützigen  Mission darstellen, sind zu versteuern, auch wenn diese für die Erfüllung  der gemeinnützigen Mission verwendet werden.

Einnahmen, außer denen, die aus Kapital stammen (Zinsen, Einnahmen aus Immobilien etc.) und Wertzuwachs aus Kapitalverkehr sind zum Beispiel auch die Beiträge von dritten, die keine Mitglieder sind, die Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitschriften, Büchern, Drucksachen etc., an Dritte nicht Mitglieder sowie aus den beinhalteten Werbungen, Einnahmen von Werbungen auf den T-Shirts der Sportvereine, die Einnahmen (Schulgebühren) aus Privaten Schulen, Laboren etc., die Einnahmen vom Verkauf von Ikonen, von Gästezimmervermietung und Radiosendungen von Klöstern.

Es wird betont, dass auf jeden Fall die Feststellung der Einnahmerealisierung während der Implementierung der Mission der oben erwähnten gemeinnützigen juristischen Einheiten, auf die Kontrollinstanz des Finanzamtes zurückzuführen ist, die gemäß deren Mission auch den Weg sowohl des Erwirtschaftens als auch der Verwendung der Einnahmen beurteilt. 

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