Sonderregelung für die USt - Abfuhr während deren Einnahme
Gemäß dem Minister - Beschluss mit der Nummer 1214/30.09.2014 (Regierungsblatt B' 2601/30-09-2014) des Finanzministeriums wird an die Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen), die ein Gewerbe betreiben, das Rechnt erteilt in das das neue System der USt - Abfuhr aufgenomen zu werden, sofern der Jahresumsatz der Steuerpflichtigen nicht den Betrag von € 500.000,00 pro Geschäftsjahr überschreitet. Insbesondere: