Minderung der Solidaritätssteuersätze bei natürlichen Personen
Gemäß Artikel 52 des Gesetzes 4305/2014 der Sondersolidaritätsbeitrag auf natürliche Personen auch für die in den Jahren 2015 und 2016 erworbenen Einkünfte weiterhin erhoben wird, allerdings zu verminderten Steuersätzen um 30%.
Die neuen Solidaritätssteuersätze treten ab dem 01.01.2015 in Kraft und gestalten sich wie folgt:
Beträge € |
Alter Steuersatz |
Neuer Steuersatz |
von 12.001,00 bis 20.000,00 | 1% | 0,70% |
von 20.001,00 bis 50.000,00 | 2% | 1,40% |
von 50.001,00 bis 100.000,00 | 3% | 2,10% |
von 100.001,00 bis ∞ | 4% | 2,80% |
HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.
Unsere Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Aktionen, die von den Lesern ergriffen werden, und die sich auf diesen Artikel beruhen.